Wir möchten Sie erinnern, dass Betreuungskosten für Kinder unter 10 Jahren bis zu € 2.300,-- pro Jahr steuerlich absetzbar sind. Heben Sie daher Rechnungen von Feriencamps und Sportkursen gut auf, um diese Kosten bei der nächsten Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen..
Dabei sind sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung absetzbar, wenn sie an eine Kinderbetreuungseinrichtung oder eine pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson gezahlt wurden. Auch Zusatzangebote von Kinderbetreuungseinrichtungen in der schulfreien Zeit, wie Turnangebote, Musikschule, Schwimmkurs oder Fremdsprachenkurse, die von einer pädagogisch qualifizierten Betreuungsperson erbracht werden, sind absetzbar.
Nähere Infos finden Sie hier.
|