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Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Sie erreichen uns unter info@zweiundmehr.at oder 0316 877-2222

• Mit an die 300.000 Nutzenden in rund 100.000 Haushalten ermöglicht Ihnen der Familienpass ein optimales Erreichen von Familien aus der Steiermark als Hauptzielgruppe

• Kostenlose Anzeige im ZWEI & MEHR-Familienmagazin und auf Facebook

• Kostenlose Standardpräsentation beim Familienpass-Webauftritt! www.vorteilsbetriebe.steiermark.at und der Land Steiermark APP

• Bewerbung des Familienpasses über ZWEI & MEHR (Familien- & KinderInfo am Karmeliterplatz, Grazer Messen, mobile Infostände)

Als Vorteilsbetrieb des ZWEI & MEHR-Steirischen Familienpasses gewähren Sie Familien bei Vorlage des Familienpasses auf ein Produkt oder eine Dienstleistung eine entsprechende Ermäßigung unter Berücksichtigung der nachstehenden Punkte.

Mindestermäßigung ist 10 % oder der entsprechende Betrag auf den Normalpreis. Ab Euro 500,00 kann auch ein geringerer Nachlass gewährt oder die Ermäßigung auf Euro 50,00 beschränkt werden.

Wird die Ermäßigung in Prozentsätzen angegeben, dann nur in Zehner- oder Fünfersätzen: 10, 15, 20, 25, .... Bei einer Ermäßigung in Euro ist eine Angabe nur in ganzen Euro- oder 50-Cent-Beträgen möglich.

Wird eine Zusatz- oder Mehrleistung geboten, muss diese familienrelevant und kostenlos sein sowie mindestens 10 % der Zahlsumme ausmachen.

Die Ermäßigung kann auf alles oder nur auf bestimmte Produkte/Dienstleistungen gewährt werden.

Die Ermäßigung kann entweder für alle im Familienpass eingetragenen Personen oder auch nur für eingetragene Kinder/Jugendliche oder Erwachsene gültig sein.

Bei einer Ermäßigung für Kinder ist diese schon ab dem ersten Kind zu gewähren.

Folgende Einschränkungen für die Gewährung der Ermäßigung sind möglich:

  • nur einmalige Inanspruchnahme
  • nur im Vorverkauf

Sonstige Einschränkungen dürfen nur nach Abklärung mit dem Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen erfolgen.

Das Angebot muss familienrelevante Produkte/Dienstleistungen umfassen und eine der folgenden Angebotsgruppen betreffen:

  • Bäder/Seen/Thermen
  • Beherbergung/Gastronomie
  • Bildung/Unterricht
  • Ferienaktionen/Reisen/Urlaub
  • Freizeit/Kultur/Kunst
  • Spiel/Sport Eine behördliche Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes muss vorhanden sein und der angebotenen Leistung entsprechen

Bei Interesse senden Sie uns das ausgefüllte  Datenerhebungsblatt.

Hier finden Sie noch weitere Informationen:

  •  Allgemeine Informationen
  •  AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
  •  USP - Unternehmensserviceportal/Klickanleitung
  •  Anleitung Verfahrensrechte am USP freischalten

 

Kontakt

  • Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen
  • +43 (316) 877-4023
  • E-Mail
  • Karmeliterplatz 2
    8010 Graz

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Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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