Familienrecht NEU
Im Herbst des Vorjahres ist es auf Bundesebene gelungen, ein neues Familienrechtspaket zu schnüren, welches am 1. Februar 2013 in Kraft getreten ist. Damit soll u.a. die bis dato bestehende Ungleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern beseitigt und auch den neuen familiären Lebensverhältnissen wie Patchwork-Familien oder Regenbogen-Eltern Rechnung getragen werden. Sämtliche Neuerungen zielen darauf ab, dass das Kindeswohl nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis im Mittelpunkt steht.
Die Veränderungen im neuen Familienrechtspaket betreffen folgende Bereiche:
• Namensrecht
• Gleichbehandlung unehelicher Kinder
• Umschreibung des Kindeswohls
• gemeinsame Obsorge
• Kontaktrecht
• verfahrensrechtliche Verbesserungen
• Familiengerichtshilfe
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Punkten erhalten Sie hier...
Zusätzlich ist seit 1. Februar 2013 eine verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlichen Scheidungen vorgeschrieben.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier...
Beratungsstellen in der Steiermark:
• Kinderschutz-Zentrum Graz
• Rainbows-Steiermark