ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass des Landes Steiermark

ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass Karte mit buntem Schriftzug
© Land Steiermark

Dieser bietet ein vielseitiges und attraktives Angebot:  

  • exklusive Ermäßigungen (auch in anderen Bundesländern) in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Bildung

  • kostenlose Zusendung des  ZWEI & MEHR - Familienmagazins (4 Mal jährlich)

  • spezielle Familienermäßigungen im Verkehrsverbund Steiermark (auch für die dritte erwachsene eingetragene Person):
    - Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr fahren in der Steiermark in Begleitung eines eingetragenen Erwachsenen gratis, wenn die Begleitperson eine gültige Verbundkarte hat
    - die eingetragenen erwachsenen Personen bekommen bei diesen gemeinsamen Fahrten mit den Kindern   jede Stundenkarte und jede 24-Stunden-Karte um ca. 38 % billiger

A C H T U N G:

Die jeweilige Ermäßigung gilt nur, wenn mindestens eine erwachsene Person UND ein Kind unterwegs sind.

Für die Inanspruchnahme von Familienermäßigungen ist die AKTUELLE Familienpasskarte stets mitzuführen bzw. vorzuzeigen.

Es werden KEINE BESTÄTIGUNGEN ausgestellt, dass eine Familie einen Familienpass besitzt!

Nach einer (neuerlichen) Bestellung des ZWEI & MEHR-Steirischen Familienpasses ist mit einer Wartezeit von ca. 4 - 5 Wochen zu rechnen (interne Bearbeitung, externe Kartenproduktion, Postzustellung).

Wer bekommt den ZWEI & MEHR-Steirischen Familienpass?

ZWEI & MEHR, d.h.

  • Familien (schon ab einem Erwachsenen und einem Kind) mit Hauptwohnsitz in der Steiermark und mindestens einem Kind unter 18 Jahren, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.

Sie können den ZWEI & MEHR-Steirischen Familienpass auf verschiedenen Wegen beantragen, benötigen dafür nur den Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe:

  • online  Erstantrag bzw.  Änderungsantrag
  • Nutzen Sie das Online-Service Familienpass mit Login Handysignatur am  Bürgerportal. Informationen zu Handysignatur und Bürgerkarte finden Sie  hier
  • persönlich in der ZWEI & MEHR Familien- & KinderInfo, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
  • in allen steirischen Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtämter

Für Änderungen eines bereits bestehenden ZWEI & MEHR-Steirischen Familienpasses, benötigen Sie die Kartennummer.

Eintragung einer dritten Person

 

Es besteht die Möglichkeit, als Nutzer*in des Familienpasses, eine dritte frei zu wählende erwachsene Person eintragen zu lassen. Alle Vorteilsbetriebe, welche auch die dritte Personen bei der Ermäßigung berücksichtigen, finden Sie  hier - bitte um Auswahl beim Suchkriterium "Ermäßigung".


Die Eintragung der dritten Person kann  online durchgeführt werden. 

Für die dritte Person wird keine zusätzliche (dritte Karte) ausgestellt!

Wie lange ist der ZWEI & MEHR-Familienpass gültig?

 

  • Der ZWEI & MEHR-Steirische Familienpass wurde im Dezember 2017 an alle bestehenden Kartenbesitzer*innen ausgeschickt, d.h. es ist keine neuerliche Antragsstellung erforderlich.

  • Die aktuelle Karte ist nicht mehr befristet sondern so lange gültig, bis Ihr jüngstes Kind die Volljährigkeit erreicht hat.  

  • Wenn sich Ihre Daten ändern, geben Sie uns das bitte bekannt (Änderung der Adresse, des Familienstandes, des Namens oder bei Geburt eines weitern Kindes/weiterer Kinder).

Vorteilsbetriebe

Eine Übersicht aller Vorteilsbetriebe finden Sie tagesaktuell in unserer Datenbank.

30 Jahre Steirischer Familienpass

Der Steirische Familienpass feierte 2021 sein 30jähriges Jubiläum.

Aus diesem Grund gab es ein großes Gewinnspiel, alle weiteren Details finden Sie  hier.

 

Weitere Informationen und Kontakt:


Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A6 Fachabteilung Gesellschaft
Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
Telefon: 0316/877-2222, Fax: 0316/877-3924
E-Mail: familie@stmk.gv.at
www.familie.steiermark.at

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