Familienförderung bei Mehrlingsgeburten

Das Land Steiermark gewährt Familien anlässlich der Geburt von Mehrlingen eine Förderung.
Eltern haben bei der Geburt von Zwillingen die doppelten Kosten bzw. bei Drillingen die dreifachen Kosten für die Anschaffung der Babyausstattung.
Durch Gewährung einer Förderung soll ein Unterstützungsbeitrag zu den außerordentlichen Ausgaben bei einer Geburt von Mehrlingen geleistet werden. Mit dieser freiwilligen Leistung des Landes Steiermark sollen Familien unabhängig vom Einkommen in der ersten Familienphase unterstützt werden.
Die Förderung für Mehrlingsgeburten gibt es seit 2015.
Anspruchsberechtigt ist ...
- der antragstellende Elternteil (auch Adoptiv- oder Pflegeelternteil) / Erziehungsberechtigte/r, welche/r mit den Kindern einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und für die Kinder Familienbeihilfe des Bundes bezieht.
Die Förderung beträgt ...
- bei der Geburt von Zwillingen € 300,-
- bei der Geburt von Drillingen € 600,-
Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Fördersumme um € 300,-.
Antragstellung:
- Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragstellung muss innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder erfolgen.
- Die Entscheidung über den Antrag wird schriftlich bekanntgegeben.
Folgende Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Geburtsurkunde der Kinder
- Meldezettel der Kinder
- Meldezettel des antragstellenden Elternteils bzw. des/der Erziehungsberechtigten
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes (Bescheid oder Auszahlungsbeleg)
Antrag: Word-Dokument bzw.
Online-Formular
Rückfragen:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A6 Fachabteilung Gesellschaft
Förderungsmanagement
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
Tel.: (0316) 877-4027 E-Mail: abt06gd-foem@stmk.gv.at
Mo, Di, Do, Fr von 8.30 - 12.00 Uhr
Mi von 13.00 - 16.00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnen - Haltestelle Hauptplatz, Buslinie 30 - Haltestelle Karmeliterplatz