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Unterhalt

Geld© Shutterstock

Ehegatten:
Während einer aufrechten Ehe kann der haushaltsführende Ehegatte Unterhalt ganz oder zumindest teilweise in Geld verlangen. Früher konnte dieser Unterhalt auch ausschließlich in Naturalien geleistet werden - dies ist nicht mehr der Fall. Der Unterhaltsanspruch des haushaltsführenden Ehegatten bleibt nach Auflösung der häuslichen Lebensgemeinschaft aufrecht.

Unterhalt nach Scheidung:
Nach der Scheidung ist der Unterhalt in Geld zu leisten. Die/ der Unterhalts-berechtigte kann auch eine einmalige Kapitalabfindung verlangen, wenn wichtige Gründe hiefür vorliegen und die Unterhaltsschuldnerin/ der Unterhaltsschuldner dadurch nicht ungebührlich belastet wird.

Beim Unterhalt nach einer Scheidung gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem aus welchem Grund oder unter welchen Umständen eine Ehe geschieden wurde. Bei jedem Unterhalt gilt die Umstandsklausel, d.h. dass grundsätzlich zukünftige Veränderungen in den persönlichen Umständen zu berücksichtigen sind, wie beispielsweise erhöhtes oder vermindertes Einkommen, Wegfall einer Sorgepflicht, Aufnahme einer Berufstätigkeit des Unterhaltsberechtigten oder Ähnliches. Eine besondere Art der Unterhaltsvereinbarung ist der Unterhaltsverzicht.

Kinder:
Kindern gegenüber besteht eine Unterhaltspflicht beider Elternteile unabhängig vom Ausgang einer Scheidung und der Schuldfrage. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet dadurch seinen Teil der Unterhaltspflicht und ist auch berechtigt, Familienbeihilfe zu beziehen. Der andere Teil hat Geldleistungen zu erbringen. Deren Höhe hängt vom Alter und den Bedürfnissen des Kindes einerseits und vom Einkommen und den Sorgepflichten der/ des Unterhaltspflichtigen andererseits ab. Die Unterhaltspflicht endet mit der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes (Beendigung der Ausbildung, Beginn einer Erwerbstätigkeit).
Weitere Informationen über die Unterhaltspflicht Kindern gegenüber erhalten Sie bei der Kinder- und Jugendhilfe beim Magistrat Graz bzw. der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. 

Weitere Informationen:
Gerne bieten wir Ihnen im Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen eine vertrauliche, kostenlose rechtliche Erstberatung. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Kontakt

  • Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen
  • +43 (316) 877-4023
  • E-Mail
  • Karmeliterplatz 2
    8010 Graz

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