ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass des Landes Steiermark in digitaler Form
Dieser bietet ein vielseitiges und attraktives Angebot:
-
exklusive Ermäßigungen (auch in anderen Bundesländern) in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Bildung
- kostenlose Zusendung des
ZWEI & MEHR - Familienmagazins (4 Mal jährlich)
- spezielle Familienermäßigungen im Verkehrsverbund Steiermark (auch für die dritte erwachsene eingetragene Person):
- Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr fahren in der Steiermark in Begleitung eines eingetragenen Erwachsenen gratis, wenn die Begleitperson eine gültige Verbundkarte hat
- die eingetragenen erwachsenen Personen bekommen bei diesen gemeinsamen Fahrten mit den Kindern jede Stundenkarte und jede 24-Stunden-Karte um ca. 38 % billiger - Der ZWEI & MEHR-Steirische Familienpass ist ein kostenfreies Service des Landes Steiermark.
A C H T U N G:
Die jeweilige Ermäßigung gilt nur, wenn mindestens eine erwachsene Person UND ein Kind unterwegs sind.
Für die Inanspruchnahme von Familienermäßigungen ist der AKTUELLE Familienpass immer vorzuweisen.
Es werden KEINE BESTÄTIGUNGEN ausgestellt, dass eine Familie einen Familienpass besitzt!
Neu- und Änderungsanträge sind über die LAND STEIERMARK APP mittels
ID-Austria vorzunehmen!
Familien (ab einem Erwachsenen und einem Kind) mit Hauptwohnsitz in der Steiermark und mindestens einem Kind unter 18 Jahren, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
Ihr ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass in digitaler Form ist über die Land Steiermark App nutzbar. Dies gilt auch für den/die Partner*in und die dritte eingetragene erwachsene Person.
Um sich den digitalen Familienpass auf das Handy laden zu können, muss die ID Austria vorhanden sein! Informationen zur ID Austria
Leitfaden für Personen nicht österreichischer Staatsbürgerschaft
Erklärvideo Land Steiermark App - Anmelden mit ID Austria
Vorhandene Familienpasskarten behalten vorerst ihre Gültigkeit!
Ihr ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass wird über die Land Steiermark App angezeigt. Dies gilt auch für den/die Partner*in und die dritte eingetragene erwachsene Person.
Informationen und Download der App Land Steiermark
Um sich den digitalen Familienpass auf das Handy laden zu können, muss die ID Austria/Handysignatur vorhanden sein!
Vorhandene Familienpasskarten behalten vorerst ihre Gültigkeit!
Es besteht die Möglichkeit eine dritte frei zu wählende erwachsene Person eintragen zu lassen.
Vorteilsbetriebe, welche die dritte Person bei der Ermäßigung berücksichtigen, finden Sie hier - bitte um Auswahl beim Suchkriterium "Ermäßigung".
Die Eintragung der dritten Person ist über einen Änderungsantrag in der Land Steiermark App (mittels ID-Austria) vorzunehmen.
Die Ermäßigungen werden von allen Vorteilsbetrieben bis zum 15. Geburtstag des Kindes gegeben, danach hängt es von den Vorteilsbetrieben ab, wie lange sie die Ermäßigung gewähren. Informationen zu den Vorteilsbetrieben finden Sie hier.
Der Familienpass ist bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes gültig.
Es ist wichtig, dass Ihre Daten aktuell sind. Bei Änderung der Adresse, des Familienstandes, des Namens oder bei Geburt eines weitern Kindes/weiterer Kinder sind die Daten über einen Änderungsantrag in der Land Steiermark App vorzunehmen.
Eine Übersicht aller Vorteilsbetriebe finden Sie tagesaktuell in unserer Datenbank.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A6 Fachabteilung Gesellschaft
Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
Telefon: 0316/877-2222, Fax: 0316/877-3924
E-Mail: familie@stmk.gv.at
www.familie.steiermark.at